ArbSchG Arbeitsschutzgesetz – Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Auszug)
Die Vereinbarkeit einzelner Maßnahmen zugunsten des Aktionärs mit §§ 311, 57 AktG am Beispiel von Freistellungsklauseln bei komplexen Unternehmenstransaktionen