§ 55 Schlussvorschriften (Sondervorschriften für die Gewinnermittlung nach § 4 oder nach Durchschnittssätzen beivordem1. Juli 1970 angeschafftemGrundundBoden)
Plädoyer für eine Reform von 50+1 – Gestaltungsempfehlung auf Basis von § 290 HGB zur Schaffung homogener Wettbewerbsbedingungen im deutschen Profifußball