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Abstract

<jats:p>Die Pläne des Koalitionsausschusses, die Vergesellschaftung von Wohnraum auf Landesebene durch Bundesgesetz zu verbieten, sind medial breit behandelt worden. Die Bundesregierung will damit die Berliner Initiative „Deutsche Wohnen &amp; Co enteignen“ stoppen. Auf dem Verfassungsblog hat Timo Laven argumentiert, dass sich das Vorhaben nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren lässt. Einen weiteren Beitrag legte Sebastian Lutz-Bachmann vor, der sich mit der Frage der Gesetzgebungskompetenzen befasste. Seinen Ausführungen zu Art. 72 Abs. 2 GG muss jedoch widersprochen werden.</jats:p>

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Keywords

sich pläne koalitionsausschusses vergesellschaftung wohnraum

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