<jats:p>Um gegen „irreguläre“ Migration in den Binnenmarkt vorzugehen, bedient sich die EU nunmehr auch der Drohung, handelsrechtliche Vorzugszölle gegenüber Entwicklungsländern zurückzunehmen, wenn diese ihre Staatsangehörigen nicht wieder aufnehmen. Dies ermöglicht eine sog. Rückübernahmeklausel, die in die neue Verordnung zur Reform des Allgemeinen Zollpräferenzsystems der EU aufgenommen wurde. Das ist WTO-rechtswidrig und entwicklungspolitisch fragwürdig.</jats:p>
Keywords
gegenirreguläremigrationbinnenmarktvorzugehen
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